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Zur Regierungsvorlage eines Abgabenänderungsgesetzes
Zur Regierungsvorlage eines Abgabenänderungsgesetzes
Am wurde vom Ministerrat ein Entwurf eines Abgabenänderungsgesetzes (es heißt offiziell nicht 2. AbgÄG 1994) genehmigt, durch welches das Einkommensteuergesetz 1972, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz, das Straßenbenützungsabgabegesetz, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Handelskammergesetz und das DBA mit Spanien geändert werden sollen. Im Finanzausschuß soll der Entwurf Anfang Dezember behandelt werden. Im folgenden wird auf die beabsichtigten Änderungen eingegangen.
I. Einkommensteuer
Im Bereich der pauschalen Forderungswertberichtigung für Ausfuhrumsätze im § 6 Z 2 lit. c EStG wird klargestellt, daß die Begünstigung nur bei einem ausländischen Abnehmer zusteht. Damit sollen Gestaltungen durch Reihengeschäfte etc., die zu einem Aufblähen der Begünstigung führen könnten, von Anfang an verhindert werden. Damit wird das Erfordernis des ausländischen Abnehmers im EStG als weitere Tatbestandsvoraussetzung eingefügt. Bei der Begünstigungsmöglichkeit von Repräsentationsaufwendungen im Zusammenhang mit Exportforderungen im § 20 Abs. 1 Z 3 EStG wird ebenfalls auf den ausländischen Abnehmer abgestellt (derzeit ist diese Bestimmung mangels einer nach dem EStG 1988 erlassenen VO ohnedies inhaltsleer).
II. Umgründungssteuergesetz
Im UmgrStG werden nur Re...