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ÖBA 11, November 2018, Seite 771

FMA veröffentlicht Entwurf der neuen Kapitalpuffer-Verordnung

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlichte mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf eine Novelle der Kapitalpuffer-Verordnung (KP-V), die u.a. die antizyklische Kapitalpufferquote, den Kapitalpuffer für systemrelevante Institute und einen Systemrisikopuffer festlegt. Sie wurde zuletzt 2017 geändert.

Durch die Verordnung sollen primär die Empfehlungen des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) zur Anpassung des Kapitalpuffers für systemrelevante Institute vom umgesetzt werden. Zudem werden gutachtliche Äußerungen der Österreichischen Nationalbank (OeNB) und Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) berücksichtigt.

Daneben beschäftigt sich die Verordnung auch mit den Berechnungsgrundlagen der Pufferbestimmung und sieht darin einige Änderungen vor: Da nach Meinung der FMA bislang nicht alle systemischen Risiken, die gemäß § 23d BWG durch einen Systemrisikopuffer adressiert werden können, erfasst sind, wird in § 3 Z 9 beispielsweise die Komponente „sonstige nicht abgedeckte systemische Risiken“ neu eingefügt. Dabei handelt es sich um langfristige, nicht zyklische systemische Risiken gemäß § 2 Z 41 Bankwesengesetz (BWG), die nicht durch die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) abgedeckt sind, ...

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