Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Haftungsprovisionen: Bürgschaftsverpflichtungen
• Es liegt keinerückwirkende Vereinbarungvor, wenn sich eine Haftungsprovision nicht auf erst in der Zukunft aufzunehmende Kreditschulden, sondern auf bereits bestehende Bürgschaftsverpflichtungen bezieht — (§ 23 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes in diesem Punkt)
()