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SWK 18, 20. Juni 1994, Seite R 89
Familienbeihilfe: Gewährung
• DieFamilienbeihilfefür die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder ist jenem Elternteil zu gewähren, der das Kind überwiegend pflegt — (§ 11 Abs. 1 FLAG), (Abweisung)
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