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Stundenbuchhalter: Gewerbebetrieb
• EinStundenbuchhalter,der für acht Auftraggeber arbeitet und an keine fixe Arbeitszeit gebunden ist, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb — (§ 23 EStG 1988)
Im gegenständlichen Fall verpflichtete sich der Beschwerdeführer gegenüber seinen Auftraggebern zur laufenden Führung der Buchhaltung. Es war nicht ein bestimmtes Ausmaß an Arbeitszeit vereinbart. Das Ausmaß an zu erbringender Arbeitszeit ergab sich einerseits aus dem Anfall des Buchungsstoffes im Betrieb des jeweiligen Auftraggebers und andererseits aus der Geschicklichkeit bzw. Geschwindigkeit des Beschwerdeführers in der Bearbeitung. Wann der Beschwerdeführer mit seiner Leistungserbringung zu beginnen hatte, war nicht von vornherein vereinbart, sondern wurde von den Vertragspartnern kurzfristig (in der Regel wöchentlich) festgelegt. Der Beschwerdeführer versuchte, seine Leistungen in der Form zeitlich und örtlich zu koordinieren, daß er an jedem Tag Leistungen für jene Arbeitgeber erbrachte, deren Betriebe zueinander in geringer räumlicher Entfernung lagen. Bei dieser Sachlage kann der Behörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie das Fehlen eines Unternehmerwagnisses, die Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers sowie die Gebun...