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AVR 4, August 2021, Seite 148
Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2022
, 2021-0.578.916, BMF-AV 2021/114.
Die monatlichen Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen werden jährlich per 1. Juli angepasst. Dieser Erlass enthält die für das gesamte Kalenderjahr 2022 gültigen Regelbedarfssätze.