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GmbH: Beendigung
• Eine GmbH erlischt nicht schon mit ihrer Auflösung und Löschung im Firmenbuch, sondern erst mit ihrerVollbeendigung,wenn somit kein Abwicklungsbedarf mehr vorhanden ist — (§ 1 UStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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