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SWK 18, 20. Juni 1994, Seite R 87

Finanzstrafverfahren: Einleitung

EinFinanzstrafverfahrenkann eingeleitet werden, wenn der Verdacht besteht, daß der Beschuldigte bei der Einfuhr von PKW deren EG-Ursprungseigenschaft vorgetäuscht hat — (§ 82 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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