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SWK 18, 20. Juni 1994, Seite R 87
Finanzstrafverfahren: Einleitung
• EinFinanzstrafverfahrenkann eingeleitet werden, wenn der Verdacht besteht, daß der Beschuldigte bei der Einfuhr von PKW deren EG-Ursprungseigenschaft vorgetäuscht hat — (§ 82 FinStrG), (Abweisung)
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