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Zweifelsfragen bei der Behandlung von Investmentfonds im außerbetrieblichen Bereich
Zweifelsfragen bei der Behandlung von Investmentfonds im außerbetrieblichen Bereich
Besteuerungsneuordnung als Grundlage für verfassungsrechtlich
bedenkliche Doppel- und Mehrfacherfassungen?
VON DR. MANFRED BIEGLER
Seit ist bei Kapitalerträgen aus inländischen Einlagen und Forderungswertpapieren eine Kapitalertragsteuer von 22% zu erheben.1) Im außerbetrieblichen Bereich traten mit dem 22%igen Kapitalertragsteuerabzug die Endbesteuerungswirkungen hinsichtlich Einkommen-, (Vermögen-) und Erbschaftssteuer ein. Mit sind auch Gewinnanteile aus Aktien, GmbH-Anteilen und Genossenschaftsanteilen sowie gleichartige Bezüge aus Genußrechten und aus Partizipationskapital im Privatvermögen mit 22% endbesteuert.2 Endbesteuert im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen sind für natürliche Personen3 ferner die ausgeschütteten Beträge auf Anteilscheine an einem Kapitalanlagefonds i. S. d. Investmentfondsgesetzes, sofern es sich um Kapitalerträge gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 und 3 bzw. um solche gemäß § 93 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG handelt.
Die Ausnahme von der Endbesteuerung bildet die im § 93 Abs. 3 EStG neu geschaffene Z 5 im Zusammenhang mit der Besteuerung von Anteilsrechten an ausländischen Kapitalanlagefonds. Vor dem Hintergrund dieser Besteuerungsneuordnung von Erträgnissen aus Fondsanteilen ergeben sich eine Reihe von Zw...