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SWK 32, 10. November 1994, Seite T 61

Aktuelles für die Steuerpraxis

Informationen aus dem Fachsenat für Steuerrecht

Mag. Dr. Karl Bruckner

1. Mindest-Körperschaftsteuer (§ 24 Abs. 4 KStG)

Bekanntlich hat der u. a.) die Behandlung mehrerer Beschwerden in Sachen Mindest-Körperschaftsteuer mangels hinreichender Erfolgsaussichten abgelehnt und damit die Verfassungsmäßigkeit des § 24 Abs. 4 KStG (i. d. F. gemäß Steuerreformgesetz 1994) bestätigt. Unmittelbar vor Bekanntwerden des VfGH-Ablehnungsbeschlusses wurde von der Arbeitsgruppe „Körperschaftsteuer“ eine umfangreiche VfGH-Musterbeschwerde gegen die Mindest-Körperschaftsteuer fertiggestellt. Im Hinblick auf den raschen Ablehnungsbeschluß des VfGH hält der Fachsenat für Steuerrecht weitere Berufungen gegen die Mindest-Körperschaftsteuer als weitgehend aussichtslos.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß die Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit der Mindest-Körperschaftsteuer den Gesetzgeber veranlaßt hat, durch das im Sommer 1994 verabschiedete Abgabenänderungsgesetz 1994 (BGBl. 680/1994) die Mindest-Körperschaftsteuer mit Wirkung für das Kalenderjahr 1994 in zwei Punkten wesentlich zu entschärfen:

• Organgesellschaften sind nunmehr von der Mindest-Körperschaftsteuer ausgenommen.

• Die Mindest-Körperschaftsteuer ist nur mehr für jed...

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