Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gerichtliche Pauschalgebühr
• Die Einrechnung einer bereits entrichteten gerichtlichenPauschalgebührkann in jenem Verfahren erfolgen, in welchem einer der Ausnahmetatbestände des § 18 Abs. 2 Gerichtsgebührengesetz eingetreten ist — (§ 18 GGG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()