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GrESt: Erbe
• Wenn eine aus zwei Personen bestehende Personengesellschaft, zu deren Vermögen Grundstücke gehören, durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, tritt derErwerb
derGrundstückedurch den Erben des Verstorbenen erst mit der Übertragung der Grundstücke durch den Liquidator der Abwicklungsgesellschaft ein — (§ 14 Abs. 1 Z 1 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)
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