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SWK 32, 10. November 1994, Seite R 167

Fremdenverkehrsabgabe Stmk.

In der Steiermark kann die Gemeinde für eineFerienwohnung,die nicht der Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfes dient, Fremdenverkehrsabgabe vorschreiben — (§ 9 a Stmk. FremdenverkehrsabgabeG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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