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SWK 32, 10. November 1994, Seite R 166
Ankündigungsabgabe Wien
• Transparentwerbung von privaten Unternehmen auf einer Veranstaltung eines gemeinnützigen Vereines unterliegt der WienerAnkündigungsabgabe — (§ 3 Wiener Ankündigungsabgabe-Verordnung), (Abweisung)
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