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GrESt: Verkäuferhaftung
• Der Verkäufer eines Grundstückes kann zur Bezahlung derGrunderwerbsteuerherangezogen werden, wenn der Käufer die Absicht, eine Arbeiterwohnstätte zu errichten, durch Einreichung eines Auswechslungsplanes für ein Haus mit einer Nutzfläche von mehr als 130 m2 aufgegeben hat — (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)
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