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SWK 32, 10. November 1994, Seite R 166

Pfändung: Gebühren

Ein Bescheid über die Entlassung aus der Gesamtschuld von Eingangsabgaben bewirkt nicht, daß der Abgabepflichtige auch aus der Schuld für vorher entstandenePfändungsgebührenentlassen wäre — (§ 26 AbgEO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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