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SWK 32, 10. November 1994, Seite R 165
Gebühren: Adoptionsvertrag
• Wenn ein Kind von einem Ehepaar adoptiert wird, ist die Gebühr für denAdoptionsvertragnur einmal zu entrichten — (§ 33 TP 1 Abs. 1 Z 1 GebG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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