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GrESt: Bemessung
• Der Erwerb eines Grundstückes zur Errichtung vonEigentumswohnungenunterliegt der Grunderwerbsteuer, wenn der Wohnungseigentumsvertrag nicht innerhalb von acht Jahren errichtet worden ist — (§ 4 Abs. 2 GrEStG 1955), (Abweisung)
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