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GrESt: Bemessung
• Bei Errichtung vonEigentumswohnungensind in die Bemessungsgrundlage für die
Grunderwerbsteuerauch die Baukosten einzubeziehen, wenn es Vertragswille war, eine fertige Wohnung zu erwerben — (§ 5 Abs. 1 GrEStG 1987), (Abweisung)
( bis 0124)