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SWK 32, 10. November 1994, Seite R 165

Arbeiterwohnstätte: Nutzfläche

Bei Beurteilung, ob die fürArbeiterwohnstättenmaßgebende Nutzfläche von 130 m2 überschritten wird, ist auch eine im Wohnverband liegende Sauna einzubeziehen — (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)

(, 0064)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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