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Bild: AfA?
• Von den Anschaffungskosten einesBildeskann keine AfA verrechnet werden — (§ 7 Abs. 1 EStG 1972)
„Zwar unterliegen auch Gemälde grundsätzlich einer technischen (physikalischen) Abnutzung, diese vollzieht sich jedoch bei sachgemäßer Behandlung des Bildes in so großen Zeiträumen und ist dementsprechend im jeweiligen Veranlagungszeitraum so geringfügig, daß sie steuerlich vernachlässigt werden kann. Erleiden sie durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung eine Werteinbuße, so ist dieser allenfalls im Wege der Herabsetzung auf den niedrigeren Teilwert bzw. durch Absetzung für außerordentliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung Rechnung zu tragen. Ist aber ein Aufwand erforderlich, um das Gemälde in seiner Substanz zu erhalten, so ist dies im Wege der Anerkennung von Instandhaltungskosten steuerlich zu berücksichtigen ... Nach Ansicht des VwGH kann jedoch der sich wandelnde Zeitgeschmack für sich allein die Abnutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes nicht begründen, weil der künftige Eintritt einer Geschmacksänderung im voraus nicht bestimmbar ist. Tritt ein derartiger Wandel ein, so kann dies zu einer abrupten Wertminderung (Wertsteigerung) des Objektes führen, welcher gegebenenfalls durch eine Tei...