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VfGH: Willkür im Vollzugsbereich
• Willkür imVollzugsbereich(hier: Fremdenpolizei) — (Art. 7 B-VG)
Ein willkürliches Verhalten der Behörde, das in die Verfassungssphäre eingreift, liegt u. a. in einer gehäuften Verkennung der Rechtslage, aber auch im Unterlassen jeglicher Ermittlungstätigkeit in einem entscheidenden Punkt oder dem Unterlassen eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens überhaupt, insbesondere i. V. m. einem Ignorieren des Parteivorbringens und einem leichtfertigen Abgehen vom Inhalt der Akten oder dem Außerachtlassen des konkreten Sachverhaltes (z. B. VfSlg. 8808/ 1980 und die dort angeführte Rechtsprechung; VfSlg. 10.338/1985, 11.213/1987). (Aufhebung)
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