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SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite R 187
Einhebungsverjährung: Frist
• Die Frist für dieEinhebungsverjährungbeginnt nicht vor der rechtskräftigen Festsetzung der Abgabe — (§ 185 NÖ AO), (Abweisung)
(, AW 94/17/0007)