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Treuegeld an Beamten
• Das an einen Beamten anläßlich der Versetzung in den Ruhestand gezahlteTreuegeldkann nicht als begünstigte Abfertigung versteuert werden, weil das Dienstverhältnis des Beamten durch die Versetzung in den Ruhestand nicht beendet wird — (§ 67 Abs. 3 und 6 EStG 1972), (Abweisung)
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