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Parkgebührengesetz OÖ
• Wenn der Fahrer eines Kraftfahrzeuges auf eineAnonymverfügungwegen Übertretung des OÖ Parkgebührengesetzes nicht binnen vier Wochen den Strafbetrag einzahlt, kann gegen ihn ein Straferkenntnis erlassen werden — (§ 6 Abs. 1 OÖ ParkgebG), (Abweisung)
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