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SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite R 184

Parkgebührengesetz OÖ

Wenn der Fahrer eines Kraftfahrzeuges auf eineAnonymverfügungwegen Übertretung des OÖ Parkgebührengesetzes nicht binnen vier Wochen den Strafbetrag einzahlt, kann gegen ihn ein Straferkenntnis erlassen werden — (§ 6 Abs. 1 OÖ ParkgebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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