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SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite R 183
Verfahren: Wiederaufnahme
• DieWiederaufnahmedes Verfahrens ist zulässig, wenn bekannt wird, daß die stille Gesellschafterin des Unternehmens eine Schweizer Briefkastenfirma ist — (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)
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