zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite E 54

BUNDESABGABENORDNUNG

BUNDESABGABENORDNUNG

Schätzung bei Textilhandel (§ 184 BAO)

Werden die Lieferforderungen und Verbindlichkeiten erst bei Erstellung der Voranmeldungen anhand von händisch geschriebenen Aufzeichnungen erfaßt, sind weder die Skonti noch die Retourwaren noch Forderungsverluste ersichtlich, dann besteht die Berechtigung zur Schätzung ().

Daten werden geladen...