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Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen nach EU-Recht
Wie von den Autoren dieses Beitrages bereits dargestellt (SWK-Heft 2/1994, Seite B 7 ff.), nimmt die mit der Kartellgesetz-Novelle 1993 erstmals eingeführte österreichische Zusammenschlußkontrolle wesentlichen Einfluß auf die Durchführung von Unternehmens- oder Beteiligungskäufen. Bei Transaktionen mit internationalem Bezug sind aber auch die nationalen Vorschriften anderer Staaten über die Zusammenschlußkontrolle und möglicherweise die Regeln der EU-Fusionskontrolle, die die innerstaatlichen Rechtsvorschriften verdrängen, zu beachten. Der Anwendungsbereich der grundsätzlich an der Industriestruktur der größeren Mitgliedstaaten orientierten EU-Vorschriften erfaßt auch in Österreich potentiell ca. 100 Gesellschaften mit einem Umsatz oder Konzernumsatz von mehr als 250 Mio. ECU.1) Der folgende Beitrag soll vor allem einen Überblick über die „Fusionskontroll-Verordnung“ als wesentliche EU-Rechtsquelle geben. Abschließend soll ein kurzer Überblick über die innerstaatliche Zusammenschlußkontrolle anderer Staaten gegeben werden.
Bereits durch Art. 57 des EWR-Abkommens („EWRA“) wurde das materielle Fusionskontrollrecht der EU für den EWR übernommen. Einer EWR-spezifischen Regelung bedur...