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Einkommen und versicherungssteuerrechtliche Behandlung von Erwerbsausfallversicherungen
• Einkommen- und versicherungssteuerrechtliche Behandlung von Erwerbsausfallversicherungen (§ 4 Abs. 4 EStG, § 18 Abs. 1 Z 2 EStG)
(BMF) — Nach österreichischem Einkommensteuerrecht stellen Beiträge und Versicherungsprämien zu freiwilligen Personenversicherungen (Kapital- und Rentenversicherungen) Sonderausgaben dar. Als Betriebsausgaben sind derartige Beiträge nur dann abzugsfähig, wenn die Versicherung typische betriebliche Risiken, etwa im Bereich des Betriebsvermögens oder der Betriebsführung deckt (vgl. ausführlich Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch § 4 Tz. 39).
Prämien zu einer Betriebsunterbrechungsversicherung sind als Betriebsausgaben absetzbar. Durch eine derartige Versicherung wird der Unterbrechungsschaden ersetzt, der durch eine gänzliche oder teilweise Unterbrechung des Betriebes infolge eines Schadenereignisses, wie z. B. Krankheit der den Betrieb leitenden Personen, Brand oder Explosion eintritt. Dabei darf nur ein Ersatz in Höhe des tatsächlich entgangenen Betriebsgewinnes einschließlich der laufenden Betriebskosten gewährt werden (Einkommensteuerrichtlinien 1984, Abschnitt 24, Abs. 5).
Wie der Charakteristik der gegenständlichen Erwerbsausfallversicherung in der Anfrage entnommen werden...