Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zinsen für Entgeltnachzahlung bei rechtsunwirksamer Kündigung
Wird die Wirksamkeit einer Kündigung letztlich vom OGH aus formalrechtlichen Gründen verneint, wobei unterschiedliche Rechtsmeinungen zu dieser Frage vertretbar gewesen sind, hat der Arbeitgeber mit dem Ausspruch der Kündigung und der Prozeßführung nicht grob fahrlässig gehandelt. Es trifft ihn keine über die Pflicht zur Zahlung der gesetzlichen Zinsen hinausgehende Schadenersatzpflicht. (Zu § 1333 ABGB; 9 Ob A 146/92)