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Entlassung - Verfristung
Wartet ein Arbeitgeber auf den Observierungsbericht des den Arbeitnehmer überwachenden Detektivs, um auf diesen gestützt die Entlassung auszusprechen, obwohl ein Zögern infolge der ohnehin vom Arbeitgeber provozierten und schon erwarteten Sachlage nicht begründet gewesen ist, ist die Entlassung wegen Unterlassung von Beobachtungen der Werbegestaltung in Konkurrenzunternehmungen verfristet. (Zu § 27 AngG; 9 Ob A 233/92)