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BMF-Erlaß zur Novelle des Gebührengesetzes
BMF-Erlaß zur Novelle des Gebührengesetzes
(BMF) — Mit ist die im Artikel XIV des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818/1993, enthaltene Novelle des Gebührengesetzes in Kraft getreten.
Die Novelle bringt materiell-rechtliche Änderungen im Bereich der
— Darlehens- und Kreditvertragsgebühr (§ 33 TP 8 und TP 19)
— Gesellschaftsvertragsgebühr (§ 33 TP 16) und
— Glücksvertragsgebühr (§ 33 TP 17).
S. A 21
Das Bundesministerium für Finanzen gibt nachstehend einen ersten Überblick über die erfolgten Änderungen. Über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Rechte oder Pflichten werden durch diese Information nicht begründet.
1. Darlehens- und Kreditvertragsgebühr
1.1. Wegfall der Befreiung für Fremdwährungskredite (§ 33 TP 19 Abs. 4 Z 7)
1.1.1. Neuabschlüsse von Fremdwährungskrediten nach dem sind nicht mehr von der Gebührenpflicht ausgenommen. Der in einem Kreditvertrag in fremder Währung vereinbarte Kreditbetrag (Rahmen) ist mit dem Devisenkurs zum Tag des Entstehens der Gebührenschuld auf österreichische Schilling umzurechnen. Es bestehen keine Bedenken, der Umrechnung den Devisenmittelkurs (Mittel zwischen Geld- und Briefkurs) zugrunde zu legen....