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(SWK) — Das aus 1992 stammende Musterabkommen der OECD empfiehlt den Staaten, in bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen Regelungen aufzunehmen, die den Mißbrauch von Abkommensbestimmungen vermeiden sollen. Der OECD-Steuerausschuß konnte kein Einvernehmen darüber erzielen, ob die Versagung von Abkommensberechtigungen auch ohne ausdrückliche Mißbrauchstatbestände zulässig ist. Die Mehrheit der von den Finanzverwaltungen der OECD-Staaten entsendeten Mitglieder des Steuerausschusses bejaht dies zwar, doch gibt es auch im OECD-Steuerausschuß gewichtige Gegenstimmen. In einem Beitrag in der August-Ausgabe der im Verlag Linde erscheinenden Fachzeitschrift „Steuer und Wirtschaft International“ (SWI) haben Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Gassner und Univ.-Doz. Dr. Michael Lang die vom OECD-Steuerausschuß vorgeschlagenen Regelungen kritisch untersucht und analysiert, wie weit sie für die Übernahme in österreichische Doppelbesteuerungsabkommen geeignet sind. Die beiden Autoren sind zum Ergebnis gekommen, daß jedenfalls ohne Aufnahme einer ausdrücklichen Mißbrauchsvorschrift die Versagung von Abkommensbegünstigungen aufgrund der geltenden Doppelbesteuerungsabkommen nicht zulässig ist.