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SWK 23, 10. August 1994, Seite T 42

Befreiung von der KESt nur als Folgewirkung wirtschaftlicher Betrachtungsweise?

wirtschaftlicher Betrachtungsweise?

Gernot Hierhammer

Finanzministerium als Dienstleistungsbetrieb: dringender Handlungsbedarf!

VON AMTSDIREKTOR GERNOT HIERHAMMER

Bekanntlich wurde die staatliche Prämie beim Bausparen, durch die sich diese Sparform mit über 7% p. a. als bestverzinste präsentiert, von der KESt ausgenommen. Nun wird bei der Wohnbauanleihe (und der „Mittelstandsfinanzierung“) ein ähnlicher Weg beschritten: Bei dem wegen seiner relativ langen Laufzeit als „Oma-Aktie“ betitelten Papier werden 4% KESt-frei belassen. Auch der Anspruchsrahmen, in dem die steuerliche Begünstigung lukriert werden kann, ist ähnlich. Eine Ausweitung ist trotz Betreibens der Geldinstitute nicht in Sicht: Neben budgetären Gründen sei ja nicht gesichert, daß die Spargelder tatsächlich dem begünstigten Zweck (Wohnraumschaffung) zugeführt werden. Vor dem zweiten Blick, daß nämlich erst die Sparbeträge die begünstigten Wohnungskredite ermöglichen, wird das abgabenbehördliche Auge geschlossen.

Das Wissen um den unverzichtbaren Bonus staatsbürgerlicher Sparleistung ist hingegen wohl gegeben — zumindest beim Ministerium, weniger beim Individuum. Die Staatsverschuldung beträgt 1,2 bis (wenn die Schulden staatlicher Gesellschaften einbezogen werden) 1,7 ...

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