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SWK 23, 10. August 1994, Seite T 41

Mehrwertsteuersätze der EU stark unterschiedlich

Steuersätze der meisten EU-Länder deutlich über dem EU-Mindestsatz

(apa) — Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten differieren die Mehrwertsteuersätze beträchtlich. Obwohl es vor der Gründung des Europäischen Binnenmarktes Bemühungen gab, diese auf eine vorgeschriebene Bandbreite einzugrenzen, konnte sich die Zwölfergemeinschaft schließlich nur auf einen Mindestsatz von 15% bei der Normalsteuer und 5% beim ermäßigten Satz einigen. Österreich liegt mit 20 bzw. 10% deutlich darüber.

Möglichst einheitliche Mehrwertsteuersätze werden als notwendig angesehen, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. Spätestens, meinen Ökonomen, müßten die Mehrwertsteuersätze mit der Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion angepaßt werden, welche die EU laut dem Abkommen von Maastricht im Zeitraum zwischen Anfang 1997 und 1999 realisieren will.

In Österreich wurden anläßlich der im Juli vom Nationalrat verabschiedeten Steueranpassungsgesetze, die im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt eine umfassende Änderung des Umsatzsteuergesetzes brachten, Forderungen nach einer gleichzeitigen Senkung des Mehrwertsteuersatzes laut. Dabei wurde mit der möglichen Abwanderung von Kaufkraft aufg...

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