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SWK 23, 10. August 1994, Seite R 128

Bescheid: Begründung

Ein Bescheid, mit dem dieAussetzungder Einhebung abgewiesen wird, weil das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet ist, muß mit einem konkreten Sachverhalt begründet werden — (§ 212 a Abs. 2 lit. c BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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