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Bescheid: Begründung
• Ein Bescheid, mit dem dieAussetzungder Einhebung abgewiesen wird, weil das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet ist, muß mit einem konkreten Sachverhalt begründet werden — (§ 212 a Abs. 2 lit. c BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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