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SWK 23, 10. August 1994, Seite R 128

Gastwirt: Sicherheitszuschlag

Wenn die Finanzbehörde bei einem Gastwirt feststellt, daß er Erfrischungsgetränke in Supermärkten „schwarz“ eingekauft hat, kann auf alle Getränke einSicherheitszuschlaggemacht werden — (§ 145 Abs. 1 Wr. AO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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