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Gastwirt: Sicherheitszuschlag
• Wenn die Finanzbehörde bei einem Gastwirt feststellt, daß er Erfrischungsgetränke in Supermärkten „schwarz“ eingekauft hat, kann auf alle Getränke einSicherheitszuschlaggemacht werden — (§ 145 Abs. 1 Wr. AO), (Abweisung)
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