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SWK 23, 10. August 1994, Seite R 126

Verdeckte Gewinnausschüttung

Überhöhte Gehaltsbezügeeines Geschäftsführer-Gesellschafters können als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden — (§ 8 KStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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