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SWK 23, 10. August 1994, Seite R 126
Prakt. Arzt: Betriebsvermögen
• DasHallenbadsamt Sauna und Solarium eines praktischen Arztes gehört nicht zum Betriebsvermögen, wenn nicht die überwiegende Nutzung für Ordinationszwecke bewiesen wird — (§ 4 EStG 1972), (Abweisung)
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