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Ungeklärter Vermögenszuwachs
• Bei Vorliegen eines ungeklärten Vermögenszuwachses und ungedeckter Lebenshaltungskosten können dieungeklärten Beträgenicht den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugeordnet werden, wenn kein Anhaltspunkt für eine tatsächliche Erwerbstätigkeit vorliegt — (§ 184 BAO)
Die Finanzbehörde hat zu Recht der Behauptung des Beschwerdeführers, jahrelang im wesentlichen von Spielgewinnen gelebt und Vermögen gebildet zu haben, keinen Glauben geschenkt. Sie konnte somit vom Vorliegen eines ungeklärten Vermögenszuwachses bzw. ungedeckter Lebenshaltungskosten ausgehen.
S. R 126
„... Keine rechtliche Grundlage bietet die Bestimmung des § 184 BAO der Abgabenbehörde hingegen dafür, ungeklärte Beträge einer Einkunftsart zuzuordnen, deren Vorliegen nicht festzustellen war ... Während die belangte Behörde im ersten Rechtsgang nicht einmal aufzeigte, welcher Art die vermuteten gewerblichen Einkünfte des Beschwerdeführers gewesen sein könnten, nimmt sie nunmehr Einkünfte aus einer selbständig ausgeübten Tätigkeit als Maurer an. Strittig ist, ob sich diese Feststellung als Ergebnis einer schlüssigen Beweiswürdigung darstellt.
Die belangte Behörde stützt ihre Entscheidung ausschließlich auf die einschlägige Berufsausbildung des Beschw...