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SWK 23, 10. August 1994, Seite R 122

Parkometergesetz Wien

Eine Bestrafung wegen Übertretung desWr. Parkometergesetzeskann nicht erfolgen, wenn die Behörde sich nicht mit der Divergenz in der Zeitangabe des als Zeugen vernommenen Kontrollorgans auseinandergesetzt hat — (§ 1 Abs. 3 Wr. ParkometerG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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