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SWK 23, 10. August 1994, Seite R 122
Edelmetallgegenstände: Punzierung
• Die Zurückziehung eines Antrages aufPunzierungvon Edelmetallgegenständen ist auch noch im Berufungsverfahren zulässig — (§ 13 AVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0126)