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SWK 23, 10. August 1994, Seite R 122

Vermietung einer Liegenschaft

Die Vermietung einer Liegenschaft wird nur dann zu einer gewerblichen Tätigkeit, wenn die laufende Verwaltungsarbeit in erheblichem Umfang (deutlich) jenes Maß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist — (§ 23 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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