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SWK 23, 10. August 1994, Seite R 121
Liebhaberei: Land- und Forstwirtschaft
• Ein land- und forstwirtschaftliches Gut, das während der fünfjährigen Besitzzeit jährlich Verluste ausweist — insgesamt 1,817 Mio. S —, kann alsLiebhabereibehandelt werden — (§ 2 EStG 1972)
(, 0172)