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SWK 23, 10. August 1994, Seite R 121

Kredit: Betriebsschuld

EineBankschuld,die dadurch entsteht, daß der Betriebsinhaber sein Eigenkapital entnimmt, ist eine Betriebsschuld — (§ 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1988)

„Der Gerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, daß der Steuerpflichtige in der Wahl der Mittel, mit denen er seinen Betrieb führen will, grundsätzlich nicht beschränkt ist ... Es steht dem Steuerpflichtigen daher frei, seinen Betrieb mit Eigenmitteln oder mit Fremdmitteln auszustatten. Im zuletzt zitierten Erkenntnis wird auch der Ansicht zugestimmt, daß Zinsen für betriebliche Kredite zur Finanzierung von Privatunternehmen deshalb Betriebsausgaben sind, weil es dem Steuerpflichtigen freistehe, ,sein Eigenkapital jederzeit für private Zwecke abzuberufen‘. Ohne rechtliches Gewicht ist dabei, ob der Betrieb des Steuerpflichtigen insgesamt ein positives oder negatives Betriebsvermögen ausweist.“ (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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