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VfGH: Eigenverbrauch von Grundstücken
• TeilweiseAufhebungdes UStG 1972 — (Teile des § 6 Z 9 lit. a UStG 1972, BGBl. Nr. 223)
In § 6 Z 9 lit. a UStG 1972, BGBl. Nr. 223, unverändert neu erlassen durch das AbgÄG 1985, BGBl. Nr. 557, wird der zweite Halbsatz („die Steuerfreiheit gilt nicht für den Eigenverbrauch, insoweit für die Grundstücke ein Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 vorgenommen worden ist“) als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des in Kraft.
Das Gesetzesprüfungsverfahren hat keinen Anhaltspunkt für die Rechtfertigung einer Lösung ergeben, die den Eigenverbrauch als Gebäudelieferung der Steuerpflicht unterwirft und die Gebäudelieferung an einen Dritten nur zum Anlaß einer Berichtigung des Vorsteuerabzuges nimmt. (Teilweise Gesetzesaufhebung)
(, G 153/93)