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Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Zuschüssen
von Zuschüssen
(BMF) — Die nachstehenden Ausführungen erfolgen im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.
Nach dem Umsatzsteuerrecht gehört auch zum Entgelt, was ein anderer als der Empfänger der Lieferung oder sonstigen Leistung dem leistenden Unternehmer gewährt (unechter Zuschuß).
Nicht umsatzsteuerbare Zuschüsse (echte Zuschüsse) liegen vor, wenn Zahlungen nicht aufgrund eines Leistungsaustausches erfolgen oder nicht im Zusammenhang mit einem bestimmten Umsatz stehen. Ein nicht umsatzsteuerbarer Zuschuß wird daher dann vorliegen, wenn
• ein Zuschuß zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Zuschußempfängers gewährt wird (z. B. Zuschüsse zur Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung),
• ein Zuschuß zur Deckung von Unkosten des Zuschußempfängers gegeben wird,
• sich die Höhe des Zuschusses nach dem Geldbedarf des Zuschußempfängers richtet und die Zahlungen nicht mit bestimmten Umsätzen im Zusammenhang stehen (z. B. Zuschuß zur Sanierung eines Unternehmens, zu einem Verkehrsverbund).
Ein nicht umsatzsteuerbarer Zuschuß wird auch dann vorlie...