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Verschmelzung von Mutter und Tochtergesellschaft und Firmenwertabschreibung
• Verschmelzung von Mutter- und Tochtergesellschaft und
Firmenwertabschreibung (Art. I UmgrStG)
(BMF) — § 3 Abs. 2 UmgrStG eröffnet bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Firmenwertabschreibung unabhängig davon, ob die Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft verschmolzen wird (Up-stream-merger), oder ob die Verschmelzung umgekehrt erfolgt (Down-stream-merger). Dies bestätigen die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (NR: GP XVIII RV 266 zu § 3 Abs. 2) mit folgender Aussage: „Die Firmenwertabschreibung soll unabhängig davon möglich sein, ob die beteiligungserwerbende Körperschaft in der Folge aufnehmende oder übertragende Körperschaft ist.“ Folge einer Verschmelzung ist diesbezüglich, daß eine im Buchverlust Deckung findende, im Anteilskaufpreis enthaltene Firmenwertkomponente nach § 3 Abs. 2 Z 2 ab dem dem Verschmelzungsstichtag nächstfolgenden (Rumpf-)Wirtschaftsjahr gemäß § 8 Abs. 3 EStG 1988 abgeschrieben werden kann. Da der Firmenwert nach § 6 Z 1 EStG 1988 bei Gewerbetreibenden als abnutzbares Anlagevermögen fingiert wird, findet die AfA-Regelung einschließlich der Bestimmung des § 7 Abs. 2 EStG 1988 über die Halbjahres-AfA Anwendung (Abschn. C Pkt. 2.2 Abs. 3 GewinnermittlungsRL 1989, AÖFV Nr. 279). (