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Arbeitnehmerwechsel in eine Privatstiftung
• Arbeitnehmerwechsel in eine Privatstiftung mit Übernahme der
Pensionsverpflichtungen
(BMF) — Bezugnehmend auf die ergänzende Anfrage zur Anfragebeantwortung vom (SWK-Heft 14/1994, Seite A 317 f.) bestätigt das Bundesministerium für Finanzen, daß die steuerlichen Regelungen über den Arbeitsplatzwechsel i. S. des § 14 Abs. 9 und des § 26 Z 7 lit. b EStG 1988 davon getragen sind, daß der Arbeitnehmer für seinen neuen Arbeitgeber, auch wenn dieser eine Privatstiftung ist, entsprechende Arbeitsleistungen erbringt. Sollte die Privatstiftung als neuer Arbeitgeber (auch) mit der Verwaltung von hinsichtlich der Erträge körperschaftsteuerbefreiten Vermögen befaßt sein, ist der (anteilig) diesem Bereich zuzurechnende für die Übernahme der Soziallasten vereinnahmte Betrag nicht körperschaftsteuerpflichtig. Ergänzend darf darauf hingewiesen werden, daß das Bundesministerium für Finanzen nur eine Rechtsfragenbeurteilung vornehmen kann, während die Beurteilung des konkreten Sachverhaltes der zuständigen Abgabenbehörde vorbehalten bleiben muß. (